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Art. 25 Abs. 1 ZGB; Wohnsitz des Kindes.
Steht ein Kind unter der elterlichen Sorge eines Elternteils, ist sein Wohnsitz am Wohnsitz dieses Elters, unabhängig davon, ob diesem die Obhut zusteht (Art. 25 Abs. 1 1. Teil ZGB; E. 3.3).
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Article: Art. 25 Abs. 1 ZGB, Art. 25 Abs. 1 1