Regeste
Verfügung einer Einreisesperre; Unzulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Art. 100 lit. b Ziff. 1 OG).
Gegen die Verfügung einer Einreisesperre ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde - anders als gegen die Nichterneuerung einer Aufenthaltsbewilligung - stets unzulässig.