Regeste
Beendigung des Dienstvertrages aus wichtigen Gründen.
1. Voraussetzungen, unter denen der Vertrag vorzeitig gestützt auf Art. 352 OR beendet werden darf (Erw. 2a); ihre Anwendung auf den vorliegenden Fall (Erw. 2b und 3).
2. Die Auflösung des Vertrages gestützt auf Art. 352 OR wirkt ex nunc (Erw. 4a). Der bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses geschuldete Lohn darf nicht wegen schuldhaften Verhaltens des Dienstpflichtigen nach Art. 44 OR herabgesetzt werden (Erw. 4b).
3. Anwendungsbereich der Art. 328 Abs. 2 und 353 OR (Erw. 5).