Regeste
Art. 173 ff. ZGB; Zwangsvollstreckungsverbot unter Ehegatten.
Die Parteientschädigung, die dem Ehemann im Anfechtungsprozess um die Vaterschaft des von der Ehefrau geborenen Kindes zugesprochen worden ist, untersteht dem Verbot der Zwangsvollstreckung.