Regeste
Erbrecht; Nacherbeneinsetzung auf den Überrest; Sicherstellungspflicht des Vorerben; Art. 490 Abs. 2 ZGB.
Anders als bei der gewöhnlichen Nacherbeneinsetzung hat der Vorerbe bei der Nacherbeneinsetzung auf den Überrest für die Auslieferung der Erbschaft an den Nacherben keine Sicherheit zu leisten; vorbehalten sind angemessene Vorkehren für den Fall, dass der Vorerbe die ihm vom Erblasser eingeräumten Rechte offenbar missbraucht.