Regeste
Art. 6 und Art. 243 ZPO ; sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts; vereinfachtes Verfahren.
Gilt für eine Streitigkeit nach Art. 243 Abs. 1 oder 2 ZPO das vereinfachte Verfahren, ist das Handelsgericht nicht zuständig (E. 2).
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Art. 6 und