Regeste
Kurtaxe, Art. 4 und 46 Abs. 2 BV .
Die Kurtaxe ist eine Steuer. Sie ist mit Art. 4 und 46 Abs. 2 BV vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, ausschliesslich dem Zwecke des Kurbetriebes dient und es sich um eine Steuer von geringer Höhe handelt (E. 2a).
Art. 4 BV wird nicht dadurch verletzt, dass Passanten die Kureinrichtungen mitbenützen, wenn dem Verhältnis zwischen ihnen und den Kurgästen bei der Bemessung der Kurtaxe Rechnung getragen wird (E. 2c).