Regeste
Art. 85 Abs. 2 lit. c AHVG und 105 Abs. 2 OG.
Der kantonale Richter hat von Amtes wegen die für den Entscheid erheblichen Tatsachen festzustellen und die notwendigen Beweise zu erheben.
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Article: Art. 85 Abs. 2 lit. c AHVG