Regeste
Grundstückerwerb durch Personen im Ausland.
Art. 1 Abs. 2 lit. c und e BRB vom 26. Juni 1972 betreffend Verbot der Anlage ausländischer Gelder in inländischen Grundstücken: Umgehung des Verbotes durch Kauf von Aktien einer Gesellschaft, deren Vermögen ausschliesslich oder weitgehend aus Aktien einer Immobiliengesellschaft besteht.