Regeste
Art. 63 StGB; Strafzumessung; Begründungsanforderungen.
Wenn die obere kantonale Instanz in Abweichung vom unterinstanzlichen Urteil Umstände anführt, die im Rahmen von Art. 63 StGB strafmindernd zu berücksichtigen sind (wie etwa ein wesentlich geringerer Deliktsbetrag), muss sie begründen, weshalb sie dennoch die gleiche Strafe ausspricht wie die untere Instanz.