Regeste
Rückforderung einer irrtümlich ausgerichteten Rente (Art. 47 Abs. 1 AHVG). Der Grundsatz des Vertrauensschutzes tritt gegenüber einer zwingend und unmittelbar aus dem Gesetz sich ergebenden Sonderregelung zurück (Erw. 4).
Einjährige Verjährungsfrist des Art. 47 Abs. 2 AHVG. Auslegung des gesetzlichen Ausdrucks "Kenntnis erhalten" (Erw. 3).