Regeste
Art. 85 lit. a OG; kantonales Finanzreferendum.
1. Begriff der "einmaligen Gesamtausgabe" im Gegensatz zur "jährlich wiederkehrenden Verwendung" (E. 2 a).
2. Anfechtungsobjekt und Fristbeginn bei Beschwerden wegen Verletzung derReferendumspflicht, wenn eine einmalige Gesamtausgabe in mehrere Teilausgaben zerlegt wird. Rechtliche Bedeutung von Budgetbeschlüssen (E. 2 b).
3. Begriff der "neuen" Ausgabe. Die Aufwendungen für eine nach wissenschaftlichen Prinzipien durchzuführende Arbeitsplatzbewertung für das gesamte Staatspersonal stellen nach thurgauischem Verfassungsrecht eine "neue" Ausgabe dar (E. 3).