Regeste
Dem Kollokationsplan im Konkurse zukommende Rechtskraft (Art. 250 SchKG).
Soweit die im Kollokationsplan enthaltenen Verfügungen durch betrügerische Angaben erwirkt wurden, sind sie nichtig und können keine Rechtskraft erlangen. Zur Annahme solcher Machenschaften bedarf es mindestens gewichtiger Indizien.