Regeste
Art. 6 Abs. 2 lit. a AHVV: Begriff der soldähnlichen Vergütungen in öffentlichen Feuerwehren.
Rz 2116 der Wegleitung des Bundesamtes für Sozialversicherung über den massgebenden Lohn (WML) ist insoweit nicht mit Art. 6 Abs. 2 lit. a AHVV vereinbar, als sie Sold-Zuschläge für den Ernstfall als massgebenden Lohn bezeichnet. Art. 6 Abs. 2 lit. a AHVV lässt eine Unterscheidung zwischen Übungs- und Ernstfallsold nicht zu.