Regeste
Art. 11 lit. a, Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 und 2 lit. a und b KVG.
Die Delegation der Kernaufgaben der sozialen Krankenversicherung an einen Dritten - i.c.
Auslagerung des gesamten Geschäftsführungsbereichs - ist grundsätzlich unzulässig.