Regeste
Art. 36 Abs. 2 SVG, 14 Abs. 2 VRV. Vortrittsrecht.
Der Vortrittsberechtigte, der nach rechtzeitiger Beobachtung gefahrlos in eine Verzweigung hineinfahren durfte, ist nicht verpflichtet, in der Verzweigung nochmals nach links zu blicken. Fahren im Schrittempo ist kein ausreichendes Anzeichen für einen Verzicht auf das Vortrittsrecht.