Regeste
Verjährung der Beitragsforderung (Art. 16 Abs. 1 AHVG).
Verjährte Beiträge können auch dann nicht nachträglich entrichtet werden, wenn die Beitragslücke auf ein vorschriftswidriges Verhalten der Ausgleichskasse zurückgeht.
Bedeutung des Grundsatzes von Treu und Glauben in diesem Zusammenhang.