Regeste
Berechtigtes Erwerbsinteresse nach Art. 6 Abs. 2 lit. a BewB.
Im Rahmen von Art. 6 Abs. 2 lit. a BewB darf eine Person mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland nur ein einziges schweizerisches Grundstück erwerben, auch wenn ein zweiter Grundstückerwerb auf eine andere arabische Ziffer (1-3) der Gesetzesbestimmung gestützt werden könnte als der erste.