Regeste
Verfahren für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis.
Art. 343 Abs. 4 OR, nach dem der Richter den Sachverhalt von Amtes wegen feststellt und die Beweise nach freiem Ermessen würdigt, ist nur auf Streitigkeiten anwendbar, deren Streitwert fünftausend Franken nicht übersteigt.