Regeste
Firmenrecht, Namensrecht.
Verwechselbarkeit von Firmabezeichnungen wegen Übereinstimmung des Hauptbestandteils (Erw. 1).
Bedeutung des Umstandes, dass der gemeinsame Hauptbestandteil eine gemeinfreie Sachbezeichnung ist (Erw. 2).
Unzulässige Namensanmassung die Verwendung des Hauptbestandteils einer andern Firma als Zeitschriftentitel (Erw. 3).