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Art. 90 SVG, Art. 1 StGB.
Es ist unzulässig, den Motorfahrzeughalter für eine Verkehrsregelverletzung des Fahrzeuglenkers mit der Begründung zu bestrafen, dass die Person des Lenkers unbekannt sei (Erw. 2).
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Article: Art. 90 SVG, Art. 1 StGB