Regeste
Art. 6bis KUVG, Art. 16 Abs. 3 Satz 1 AHVG: Rückerstattung von zuviel bezahlten Krankenkassenprämien.
Bei Fehlen einer statutarischen Regelung ist auf den Rückforderungsanspruch des Versicherten sinngemäss die Rückerstattungsordnung nach Art. 16 Abs. 3 Satz 1 AHVG anwendbar.