Regeste
Art. 270 lit. c BStP; Beschwerdelegitimation des öffentlichen Anklägers des Kantons.
Das Besondere Untersuchungsrichteramt des Kantons Basel-Landschaft ist legitimiert, in den von ihm geführten Verfahren eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Straferkenntnisse kantonal letztinstanzlicher Urteile zu erheben (E. 1).