Regeste
Art. 268 Ziff. 1 BStP. Art. 275bis Abs. 1 und 3 BStP .
Die Nichtigkeitsbeschwerde ist zulässig gegen das Urteil eines Walliser Instruktionsrichters betreffend einen Rekurs gegen die erstinstanzlich von einer Verwaltungsbehörde (hier: dem Vorsteher der Automobilkontrolle) ausgefällten Busse.
Über Grundsatzfragen entscheidet der Kassationshof auch dann im Plenum, wenn sich die Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Busse von weniger als 100 Franken richtet.