Regeste
Art. 21 des Lugano-Übereinkommens (LugÜ). Prioritäre Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts.
Voraussetzungen und Umfang der Berufungsfähigkeit eines kantonalen Entscheids, der eine Sistierung gemäss Art. 21 LugÜ anordnet (E. 1-3).
Grundsätze für die Auslegung des Lugano-Übereinkommens (E. 4).
Voraussetzungen, unter denen zwei Klagen im Sinne von Art. 21 LugÜ denselben Anspruch betreffen (E. 5).
Zeitpunkt, in dem ein Gericht im Sinne von Art. 21 LugÜ angerufen ist (E. 6).
Art. 21 LugÜ und Prüfung des Rechtsschutzinteresses nach nationalem Recht (E. 7).