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Art. 41 Ziff. 2 Abs. 1 StGB.
Ob die Weisung, sich alkoholischer Getränke zu enthalten, zweckmässiger ist als ein Fahrverbot, hat der Richter unter Berücksichtigung des Einzelfalls nach sachgemässem Ermessen zu entscheiden.
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Article: Art. 41 Ziff. 2 Abs. 1 StGB