Regeste
Art. 26 Abs. 2 SVG, Art. 4 Abs. 3 und Art. 29 Abs. 2 VRV ; Sorgfaltspflichten gegenüber Kindern im Strassenverkehr.
Die vom Fahrzeuglenker auf Grund von Art. 26 Abs. 2 SVG gegenüber einem Kind aufzubringende erhöhte Sorgfalt (Misstrauensgrundsatz) ist auch zu beachten, wenn es von einer erwachsenen Person begleitet wird. Der Lenker darf auf korrektes Verhalten nur vertrauen, wenn die Begleitperson das Kind, das eine Strasse überqueren will, erkennbar an der Hand oder in anderer Weise fest hält (E. 2 und 3).