Regeste
Art. 32 Abs. 1, Art. 34 Abs. 1 und Art. 106 Abs. 1 OG : Beginn des Fristenlaufs nach den Gerichtsferien.
Wird der Entscheid in den Gerichtsferien zugestellt, ist der erste Tag danach bei der Berechnung der Frist nicht mitzuzählen.
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Art. 32 Abs. 1,