Regeste
Art. 3 Abs. 1 lit. c ELG: Zum Begriff der "anderen wiederkehrenden Leistungen".
Die von einer Krankenkasse aus einer Langzeitpflegeversicherung periodisch ausgerichteten Beiträge an die Kosten des Aufenthaltes in einem Pflegeheim zählen als "andere wiederkehrende Leistungen" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 lit. c ELG zum anrechenbaren Einkommen.