Regeste
Art. 173 Ziff. 2 StGB.
An den Beweis des guten Glaubens sind geringere Anforderungen zu stellen, wenn die ehrverletzende Äusserung im Prozess zur Wahrung berechtigter Interessen getan worden ist.
document entier
regeste:
allemand
français
italien
Article: Art. 173 Ziff. 2 StGB