Regeste
Bei echtem Transsexualismus ist die für die Geschlechtsumwandlung erforderliche Entfernung von Organen unter bestimmten Voraussetzungen Pflichtleistung der Krankenkassen.
Nicht zur Pflichtleistung gehören Vorkehren der plastischen und Wiederherstellungs- Chirurgie, durch welche die betreffende Person mit neuen Geschlechtsorganen versehen wird.