Regeste
Art. 34 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 RPG; Legitimation zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde.
Fällt eine Eigentumsbeschränkung in den Sachbereich des RPG, so kann ein unter der Herrschaft des RPG ergangener letztinstanzlicher kantonaler Entscheid über die Entschädigungspflicht und die zu leistende Entschädigung auch dann mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht gezogen werden, wenn die Beschränkung aufgrund früheren kantonalen Rechts erlassen worden war.