Regeste
Strassenverkehr - Führerausweisentzug (Art. 17 Abs. 2 SVG, Art. 33 Abs. 1 VZV).
Der Führerausweisentzug wegen Unverbesserlichkeit gemäss Art. 17 Abs. 2 SVG ist ein Sicherungsentzug. Bedeutung der "Bewährungsfrist" im Sinne von Art. 33 Abs. 1 VZV.