Regeste
Doppelbesteuerung
1. Steuerhoheit über Renten im allgemeinen (E. 2).
2. Steuerhoheit über eine Leibrente, die dem nicht im Liegenschaftskanton wohnhaften Grundeigentümer für die Einräumung eines Kaufsrechtes am Grundstück entrichtet wird (E. 3).