Regeste
Art. 27 Abs. 1 MFG.
Der innerorts auf einer Hauptverkehrsstrasse Fahrende hat dem aus einer sieben Meter breiten Seitenstrasse einbiegenden Fahrzeug den Rechtsvortritt zu lassen; er darf dessen Sicherheitshalt nicht schlechthin als Verzicht auf das Vortrittsrecht auslegen.