Regeste
Art. 1 Abs. 2 lit. b AHVG und Art. 54 AHVV.
Berechnung der Ehepaarsrente eines Gatten, der wegen unzumutbarer Doppelbelastung vorübergehend von der Zugehörigkeit zur schweizerischen AHV befreit wurde. Berücksichtigung der Erwerbstätigkeit und Beitragsjahre der Ehefrau.