Regeste
Beitragsrechtliche Qualifikation des Einkommens von Kommanditgesellschaftern (Art. 9 AHVG). Gewinnanteile von nicht mitarbeitenden Kommanditären, soweit sie als Gewinnverwendung des Komplementärs erscheinen, gelten als dessen Erwerbseinkommen (Erw. 3).
Rücknahme rechtskräftiger Verwaltungsverfügungen. Voraussetzungen (Erw. 4).