Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
4A_550/2023
Verfügung vom 16. November 2023
I. zivilrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichterin Kiss, präsidierendes Mitglied,
Gerichtsschreiber Widmer.
Verfahrensbeteiligte
A.________ Co., Ltd.,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Franz Schenker und Rechtsanwältin Valentina Hirsiger,
Beschwerdeführerin,
gegen
1. B.________, s.r.o.,
2. C.________ GmbH,
beide vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Simon Gabriel und Andreas Schregenberger,
Beschwerdegegnerinnen.
Gegenstand
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Rückzug der Beschwerde,
Beschwerde gegen den Entscheid des Schiedsgerichts mit Sitz in Zürich vom 10. Oktober 2023
(ICC Case No. 26326/PAR).
In Erwägung,
dass die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde vom 10. November 2023 gegen den Entscheid des Schiedsgerichts mit Sitz in Zürich vom 10. Oktober 2023 mit Schreiben vom 14. November 2023 zurückgezogen hat;
dass das Verfahren als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abzuschreiben ist (Art. 32 Abs. 2 BGG);
dass die Beschwerdeführerin kostenpflichtig ist ( Art. 66 Abs. 1 und 2 BGG );
dass den Beschwerdegegnerinnen keine Parteientschädigung zuzusprechen ist, da ihnen im Zusammenhang mit dem bundesgerichtlichen Verfahren kein entschädigungspflichtiger Aufwand entstanden ist (Art. 68 BGG);
verfügt das präsidierende Mitglied:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Schiedsgericht mit Sitz in Zürich schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 16. November 2023
Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Das präsidierende Mitglied: Kiss
Der Gerichtsschreiber: Widmer