Regeste
Art. 22 SVG; örtliche Zuständigkeit bei Wohnsitzwechsel während des Administrativverfahrens.
Im Falle eines Wohnsitzwechsels des Fahrzeugführers während des Administrativverfahrens auf Entzug des Führerausweises bleibt die bei dessen Einleitung begründete örtliche Zuständigkeit bestehen.