Regeste
Verein; Verbindlichkeit von Generalversammlungsbeschlüssen (Art. 63 Abs. 2 ZGB).
Die Vereinssatzungen dürfen die von der Rechtsordnung gesetzten Grenzen nicht überschreiten. Eine Statutenbestimmung, welche Dritten ein Einspracherecht gegenüber sämtlichen Beschlüssen der Generalversammlung der Vereinsmitglieder einräumt, ist mit der Vereinsautonomie nicht vereinbar; sie verstösst gegen die guten Sitten und ist daher nichtig.