Regeste
Art. 187 Ziff. 1 StGB; Einbeziehen eines Kindes in eine sexuelle Handlung.
Der Tatbestand des Einbeziehens von Kindern in eine sexuelle Handlung erfordert, dass diese den äusseren Vorgang der sexuellen Handlung als solchen unmittelbar wahrnehmen (E. 3.2).