Regeste
Kantonales Steuerrecht, Willkür.
Bei Prüfung der sich nach § 18 Abs. 1 lit. d des aargauischen StG stellenden Vorfrage, ob das Unternehmen des Steuerpflichtigen zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet sei, dürfen die Steuerbehörden nicht von der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichts in Registersachen abweichen.