Regeste
Art. 17 Abs. 2 AVIG, Art. 27 Abs. 1 AVIV.
Art. 27 Abs. 1 AVIV ist gesetz- und verfassungswidrig.
Der Anspruch auf kontrollfreie Tage ist nicht aufgrund bezogener Taggelder, sondern aufgrund einer zeitmässigen Berechnung, nach Massgabe der Tage zurückgelegter Arbeitslosigkeit, zu bestimmen.