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Art. 271 Ziff. 4 SchKG; Arrestierung von Lohnforderungen.
Lohnforderungen eines in der Schweiz arbeitenden Grenzgängers mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland können am schweizerischen Sitz des Arbeitgebers arrestiert werden.
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Article: Art. 271 Ziff. 4 SchKG