Regeste
Berufung gegen einen Zwischenentscheid bei subjektiver Klagenhäufung (Art. 50 Abs. 1 OG).
Restriktive Anwendung von Art. 50 Abs. 1 OG; Bedeutung der Voraussetzung, wonach sofort ein Endentscheid herbeigeführt werden kann (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2a).
Nichteintreten auf die Berufung gegen einen Zwischenentscheid, wenn einer der unterlegenen Kläger nicht Berufung erhebt (E. 2b).