Regeste
Art. 9 Abs. 1 und Art. 43 Abs. 1 ZStV .
Fremdsprachige Familiennamen sind mit den Akzenten in das Familienregister einzutragen, wenn die Akzente auch im Schriftbild schweizerischer Amtssprachen erscheinen.
document entier
regeste:
allemand
français
italien
Article:
Art. 9 Abs. 1 und