In welcher Beziehung stehen das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht zum Bundesgericht?
Das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht wurden ab 2004 als erstinstanzliche Gerichte der Eidgenossenschaft geschaffen. Die Entscheide dieser Gerichte können teilweise an das Bundesgericht weitergezogen werden. Das Bundesgericht übt in administrativer Hinsicht die Aufsicht über die Geschäftsführung dieser Vorinstanzen aus.