Rechtskraftbescheinigungen/Bestätigungen
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Rechtskraftbescheinigungen (PDF, 24 KB)
Auf schriftliches Gesuch hin bescheinigt das Bundesgericht die Rechtskraft der von ihm gefällten Endentscheide. -
Bestätigungen, dass beim Bundesgericht keine Beschwerde eingegangen ist (PDF, 24 KB)
Bestätigungen, dass beim Bundesgericht keine Beschwerde eingegangen ist, werden nur Vorinstanzen, Parteien oder gehörig bevollmächtigten Vertreterinnen und Vertretern ausgestellt. Dritten kann keine Auskunft erteilt werden. -
Mitteilung des Eingangs einer Beschwerde an die Vorinstanz (PDF, 6 KB)
Im Rahmen von Art. 102 Abs. 1 BGG teilt das Bundesgericht der Vorinstanz den Eingang einer Beschwerde soweit erforderlich mit.