Zitierregeln
Die Zitierregeln werden vom Bundesgericht in seinen Urteilen verwendet. Diese setzen sich aus den folgenden fünf Kapiteln zusammen:
Diese Tabelle enthält in der einen Spalte die verschiedenen Zitiermöglichkeiten (Urteile des Bundesgerichts, kantonale Urteile, Bundesrecht, kantonales Recht usw.) und in der anderen die Zitierweise anhand typischer Beispiele. Ausserdem sind darin Verweise auf das Referenzkapitel zu den Zitierregeln enthalten (siehe folgendes Kapitel).
Dieses Referenzkapitel zu den Zitierregeln behandelt die verschiedenen Zitiermöglichkeiten und erklärt die Zitierweise anhand des Textes und von Beispielen.
Für die im ersten Teil dieser Tabelle aufgeführten Normen genügt als Zitat die Angabe der Abkürzung. Für die im zweiten Teil aufgelisteten Normen muss die Abkürzung und, beim erstmaligen Zitieren in einem Urteil, die Nummer der Systematischen Rechtssammlung (SR) angegeben werden.
Diese Tabelle enthält eine Liste von juristischen Zeitschriften sowie deren Zitierweise in den drei Landessprachen.
Dieses Kapitel enthält die Liste der zu verwendenden allgemeinen Abkürzungen.
- 07.05.2012: Rz. 206, 215, 221, Anhang 1 (Gesetzesabkürzungen)
- 28.05.2013: Anhang 1 (Gesetzesabkürzungen)
- 12.01.2021: Rz. 201