Die Zweite öffentlich-rechtliche Abteilung
behandelt die Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten und die subsidiären Verfassungsbeschwerden, die folgende Rechtsgebiete betreffen:
a. Ausländerrecht;
b. internationale Amtshilfe in Steuersachen;
c. öffentliches Wirtschaftsrecht und sonstiges Verwaltungsrecht, soweit es nicht einer anderen Abteilung zugewiesen ist, namentlich:
1. Staatshaftung (ohne medizinische Tätigkeit und ohne Ansprüche nach strafprozessualen Normen über Entschädigungen),
2. Bildungsrecht,
3. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland,
4. Filmwesen,
5. Tierschutz,
6. Subventionen,
7. Konzessionen und Monopole,
8. öffentliches Beschaffungswesen,
9. Energie (Lieferung von Wasser und Elektrizität),
10. Verkehrsbetriebsbewilligungen,
11. Transport: Strassen, Eisenbahn, Luftverkehr, Schifffahrt (alle ausgenommen Planung, Enteignung oder Bau von Anlagen)
12. Post,
13. Radio und Fernsehen,
14. Gesundheit und Lebensmittelpolizei,
15. öffentliches Arbeitsrecht,
16. Landwirtschaft,
17. Jagd und Fischerei,
18. Lotterie und Glücksspiele,
19. Aufsicht über Banken, Versicherungen, Börsen, Kartelle und Preisüberwachung,
20. Aussenhandel,
21. freie Berufe.
2. Bildungsrecht,
3. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland,
4. Filmwesen,
5. Tierschutz,
6. Subventionen,
7. Konzessionen und Monopole,
8. öffentliches Beschaffungswesen,
9. Energie (Lieferung von Wasser und Elektrizität),
10. Verkehrsbetriebsbewilligungen,
11. Transport: Strassen, Eisenbahn, Luftverkehr, Schifffahrt (alle ausgenommen Planung, Enteignung oder Bau von Anlagen)
12. Post,
13. Radio und Fernsehen,
14. Gesundheit und Lebensmittelpolizei,
15. öffentliches Arbeitsrecht,
16. Landwirtschaft,
17. Jagd und Fischerei,
18. Lotterie und Glücksspiele,
19. Aufsicht über Banken, Versicherungen, Börsen, Kartelle und Preisüberwachung,
20. Aussenhandel,
21. freie Berufe.
Sofern die Streitsache keinem anderen Rechtsgebiet zugeordnet werden kann, behandelt die Zweite öffentlich-rechtliche Abteilung die Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten und subsidiären Verfassungsbeschwerden, die folgende Grundrechte betreffen:
a. Schutz der Kinder und Jugendlichen;
b. Glaubens- und Gewissensfreiheit;
c. Sprachenfreiheit;
d. Anspruch auf Grundschulunterricht;
e. Wissenschaftsfreiheit;
f. Niederlassungsfreiheit;
g. Wirtschaftsfreiheit;
h. Koalitionsfreiheit.
Die Zweite öffentlich-rechtliche Abteilung behandelt auf Klage Ansprüche auf Schadenersatz und Genugtuung aus der Amtstätigkeit von Personen im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a–c des Verantwortlichkeitsgesetzes vom 14. März 1958.